Professionelle
Pflege & Betreuung
für zu Hause
Dein Pflegedienst für individuelle Pflege, Beratung und ehrenamtliche Unterstüzung
Unser umfassendes Serviceangebot
Pflege, Beratung & Gemeinschaft
Behandlungspflege auf Verordnung
Unsere qualifizierten Fachkräfte übernehmen medizinisch notwendige Leistungen – von Medikamentengaben bis zur Wundversorgung.
Grundpflege & Hauswirtschaft
Wir bieten umfassende Unterstützung im Alltag – von der Körperpflege bis zur Nahrungszubereitung. Erlebe eine sorgenfreie Betreuung.
Unterstützung & Gemeinschaft
Von Beratungsbesuchen für Qualitätssicherung bis zur Unterstützung pflegender Angehöriger – wir sind immer für Dich da.
Du bist Dir nicht sicher, welche Dienstleistung die Richtige ist? Beratungsgespräch vereinbaren
Unser Leitbild
Du bist wunderbar!
Du bist phänomenal, außergewöhnlich und unnachahmlich. Deine Beeinträchtigung oder Erschwernis sollen Dich nicht an der Teilnahme am Leben hindern.
Wir wollen Dich allseitig und umfassend fördern, begleiten und unterstützen.
Über uns
Unser Leitbild & Devise
Unsere Mission ist es, dich als phänomenal, außergewöhnlich und unnachahmlich zu erkennen. Wir glauben fest daran, dass Beeinträchtigungen oder Erschwernisse dich nicht davon abhalten sollten, am Leben teilzunehmen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dich allseitig und umfassend zu fördern, zu begleiten und zu unterstützen. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, und wir nehmen uns Zeit, um deine individuellen Bedürfnisse zu erkennen und zu erfüllen.
Über uns
Das Engagement unseres Ehrenamts
In einer Welt, in der immer mehr Menschen pflegebedürftig werden und die ambulante Pflege an Bedeutung gewinnt, sehen wir das Ehrenamt als Schlüssel zur Schaffung einer inklusiven Gemeinschaft. Unsere Vision ist es, das traditionelle Pflegemodell durch die Einbindung des Ehrenamts zu revolutionieren. Durch den Einsatz ehrenamtlicher Helfer möchten wir sicherstellen, dass auch wirtschaftlich benachteiligte Menschen nicht vergessen werden. Unsere Ehrenamtler schenken dir Zeit – sei es durch Besuche, gemeinsames Kaffeetrinken, Spiele oder Telefonate. Dabei legen wir großen Wert auf Sicherheit, Datenschutz und stetigen Austausch, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
Unsere Expert:innen
Das Herzstück unseres Pflegedienstes
Tarja Susanna Emig
Geschäftsführung und examinierte Krankenschwester
Aleksandar Blazheski
Pflegedienstleitung
Alin Braga
Gesundheits- und Krankenpfleger und stellv. Pflegedienstleitung
Lydia Thönes
Prokuristin
Hol- und Bringdienst
Birgit Höritzsch-Folkens
Verwaltung
Jasmin Müller
Pflege-u. Betreuungskraft
Jennifer Müller
Pflege-und Betreuungskraft
Monika Schmidt
Hauswirtschaftskraft
Antonia Brück
Altenpflegerin
Maria Nguinamau
Altenpflegerin
Tarja-Lisa Braga
Pflegefachfrau
Sarah Jakob- Ruland
Pflegehelferin und Betreuungskraft
Natalie Kraus
Pflegehelferin
Du hast Fragen?
Wir antworten!
In Anspruch genommen werden können ambulante Pflegedienste dann, wenn eine Unterstützung pflegerisch, hauswirtschaftlich oder in der alltäglichen Betreuung erforderlich ist. Auch wenn durch den Arzt eine medizinische Maßnahme, wie das Anziehen von Kompressionsstrümpfen oder eine Überprüfung der Medikamenteneinahme, verordnet wird.
Man benötigt keinen Pflegegrad um einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Allerdings werden die Kosten, die den pflegerischen, betreuenden oder medizinischen Bereich betreffen, dann von der jeweiligen Kasse (Pflege- oder Krankenkasse) übernommen. Zu deinen Grundvorrausetzungen sollte gehören, dass du gesetzlich oder privat pflegeversichert bist. Des Weiteren, dass du bei deiner Pflegeversicherung leistungsberechtigt bist und wenn möglich einen anerkannten Pflegegrad hast.
Pflegerische und betreuende Tätigkeiten nach SGB Xl werden je nach Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen. Behandlungspflegerische Tätigkeiten nach SGB V trägt die Krankenkasse. Achtung, bei den pflegerischen Leistungen kommt es auf den Pflegegrad und das verfügbare Budget an.
Einen Pflegegrad beantragt man bei seiner Pflegekasse in Zusammenarbeit mit dem medizinischen Dienst (MD) der zu einer Beurteilung nach Hause oder ins Krankenhaus kommt und die aktuelle Situation bewertet. Solche Anträge findet man oftmals auf der jeweiligen Website der Kranken- bzw. Pflege zum Herunterladen.
Übrigens ist hier auch immer eine ärztliche Beurteilung empfehlenswert und hilfreich, die durch deinen Hausarzt ausgestellt werden kann.
Je nach Pflegegrad muss ein Beratungsbesuch durch berechtige Personen stattfinden um die häusliche pflegerische Versorgung zu begutachten und letztlich sicherstellen. Dies kann durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Dieser schickt dann Pflegefachkräfte zu euch nach Hause und beurteilt die Versorgung. Bei diesem Beratungsbesuch geht es aber nicht nur um eine Beurteilung. Die Pflegefachkräfte stehen mit hilfreichen Tipps zur Verfügung und stehen gerne Rede und Antwort bei euren pflegerischen Fragen. Um einen solchen Termin zu vereinbaren, melde dich gerne bei uns.
Pflegegeld erhältst du, sobald durch eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MD) ein Pflegegrad festgestellt wurde. Je nach Einteilung kann dieses Budget unterschiedlich ausfallen: PG 1: 125€, PG 2: 332€, PG 3: 573€, PG 4: 765€, PG 5: 947€. Dieser wird monatlich durch die Pflegekassen auf dein Konto überwiesen. (Achtung: je nach Alltagssituation und Vereinbarung gibt es andere Variationen z.B. aufgrund einer Vollmacht, gesetzliche Betreuung oder die Unfähigkeit über Vermögen zu verfügen)
Entlastungsleistungen: Stehen mit einem Betrag von 125€ bereits ab Pflegegrad 1 zu. Dieses Budget kann für hauswirtschaftliche und betreuende Leistungen genutzt werden. (Dieses Budget wird nicht ausbezahlt, sondern dann verrechnet, sobald es genutzt wird)
Pflegesachleistungen: Man spricht von Pflegesachleistungen, sobald ein Pflegebedürftiger zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Dies umfasst dann beispielsweise die körperliche, hauswirtschaftliche oder betreuende Pflege. Durch diese Pflegesachleistungen können die entstanden Kosten, die durch den Pflegedienst entstehen, abgedeckt werden. Dies könnte der Fall sein, falls du zuhause keine Person hast, die dich dabei unterstützen kann. Das bedeutet also, dass bei PG 2: 761€, PG 3: 1432€, PG 4: 1778€ und bei PG 5: 2200€ als Budget zu Verfügung steht. Dieses Budget kann durch den Pflegedienst in Anspruch genommen werden um die entstandenen Kosten zu decken.
Kombinationsleistungen: Je nach Bedarf und Umfang den du persönlich benötigst, ist es durch das Pflegestärkungsgesetz möglich eine Kombination von o.g. Geldleistungen zu beanspruchen. Hier ein Beispiel zum Verständnis: Du hast einen Pflegegrad 3 und somit einen Anspruch auf 573€ Pflegegeld. Holst du dir nun einen ambulanten Pflegedienst zur Unterstützung kann das Budget von 1289€ für pflegerische, betreuende und hauswirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden. Solltest du aber nur 70% Unterstützung benötigen, können die verbleibenden 30% der Pflegeleistungen aus dem Pflegegeld genommen werden und direkt an dich ausbezahlt werden. Also: Werden die für den jeweiligen Pflegegrad zur Verfügung stehenden Mittel durch einen ambulanten Pflegedienst nicht ausgeschöpft, erhält der Pflegebedürftige über die Sachleistungen hinaus noch ein anteiliges Pflegegeld.