Ab dem 01.01.2024 für Dich da!

Professionelle
Pflege & Betreuung
für zu Hause

Dein Pflegedienst für individuelle Pflege, Beratung und ehrenamtliche Unterstüzung 

Unser umfassendes Serviceangebot
Pflege, Beratung & Gemeinschaft

Behandlungspflege auf Verordnung

Unsere qualifizierten Fachkräfte übernehmen medizinisch notwendige Leistungen – von Medikamentengaben bis zur Wundversorgung.

Grundpflege & Hauswirtschaft

Wir bieten umfassende Unterstützung im Alltag – von der Körperpflege bis zur Nahrungszubereitung. Erlebe eine sorgenfreie Betreuung.

Unterstützung & Gemeinschaft

Von Beratungsbesuchen für Qualitätssicherung bis zur Unterstützung pflegender Angehöriger – wir sind immer für Dich da.

Du bist Dir nicht sicher, welche Dienstleistung die Richtige ist? Beratungsgespräch vereinbaren

Unser Leitbild

Du bist wunderbar!

Du bist phänomenal, außergewöhnlich und unnachahmlich. Deine Beeinträchtigung oder Erschwernis sollen Dich nicht an der Teilnahme am Leben hindern.
Wir wollen Dich allseitig und umfassend fördern, begleiten und unterstützen.

Über uns

Unser Leitbild & Devise

Unsere Mission ist es, dich als phänomenal, außergewöhnlich und unnachahmlich zu erkennen. Wir glauben fest daran, dass Beeinträchtigungen oder Erschwernisse dich nicht davon abhalten sollten, am Leben teilzunehmen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dich allseitig und umfassend zu fördern, zu begleiten und zu unterstützen. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, und wir nehmen uns Zeit, um deine individuellen Bedürfnisse zu erkennen und zu erfüllen.

Über uns

Das Engagement unseres Ehrenamts

In einer Welt, in der immer mehr Menschen pflegebedürftig werden und die ambulante Pflege an Bedeutung gewinnt, sehen wir das Ehrenamt als Schlüssel zur Schaffung einer inklusiven Gemeinschaft. Unsere Vision ist es, das traditionelle Pflegemodell durch die Einbindung des Ehrenamts zu revolutionieren. Durch den Einsatz ehrenamtlicher Helfer möchten wir sicherstellen, dass auch wirtschaftlich benachteiligte Menschen nicht vergessen werden. Unsere Ehrenamtler schenken dir Zeit – sei es durch Besuche, gemeinsames Kaffeetrinken, Spiele oder Telefonate. Dabei legen wir großen Wert auf Sicherheit, Datenschutz und stetigen Austausch, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

Unsere Expert:innen
Das Herzstück unseres Pflegedienstes

Tarja Susanna Emig

Geschäftsführung und stellv. Pflegedienstleitung

Jessica Kunz

Pflegedienstleitung und ex. Altenpflegerin

Alin Braga

Gesundheits-und Krankenpfleger

Lydia Thönes

Prokuristin
Hol- und Bringdienst

-

Verwaltungskraft

Monika Schmidt

Pflege-und Betreuungskraft

Du hast Fragen?
Wir antworten!

Wann können ambulante Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden?

In Anspruch genommen werden können ambulante Pflegedienste dann, wenn eine Unterstützung pflegerisch, hauswirtschaftlich oder in der alltäglichen Betreuung erforderlich ist. Auch wenn durch den Arzt eine medizinische Maßnahme, wie das Anziehen von Kompressionsstrümpfen oder eine Überprüfung der Medikamenteneinahme, verordnet wird.

Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt werden?

Man benötigt keinen Pflegegrad um einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Allerdings werden die Kosten, die den pflegerischen, betreuenden oder medizinischen Bereich betreffen, dann von der jeweiligen Kasse (Pflege- oder Krankenkasse) übernommen. Zu deinen Grundvorrausetzungen sollte gehören, dass du gesetzlich oder privat pflegeversichert bist. Des Weiteren, dass du bei deiner Pflegeversicherung leistungsberechtigt bist und wenn möglich einen anerkannten Pflegegrad hast.

Wer trägt die entstanden Kosten?

Pflegerische und betreuende Tätigkeiten nach SGB Xl werden je nach Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen. Behandlungspflegerische Tätigkeiten nach SGB V trägt die Krankenkasse. Achtung, bei den pflegerischen Leistungen kommt es auf den Pflegegrad und das verfügbare Budget an.

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Einen Pflegegrad beantragt man bei seiner Pflegekasse in Zusammenarbeit mit dem medizinischen Dienst (MD) der zu einer Beurteilung nach Hause oder ins Krankenhaus kommt und die aktuelle Situation bewertet. Solche Anträge findet man oftmals auf der jeweiligen Website der Kranken- bzw. Pflege zum Herunterladen.
Übrigens ist hier auch immer eine ärztliche Beurteilung empfehlenswert und hilfreich, die durch deinen Hausarzt ausgestellt werden kann.

Ich habe Post von der Pflegekasse erhalten und benötige einen Beratungsbesuch nach §37.3 SGB Xl, was muss ich tun?

Je nach Pflegegrad muss ein Beratungsbesuch durch berechtige Personen stattfinden um die häusliche pflegerische Versorgung zu begutachten und letztlich sicherstellen. Dies kann durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Dieser schickt dann Pflegefachkräfte zu euch nach Hause und beurteilt die Versorgung. Bei diesem Beratungsbesuch geht es aber nicht nur um eine Beurteilung. Die Pflegefachkräfte stehen mit hilfreichen Tipps zur Verfügung und stehen gerne Rede und Antwort bei euren pflegerischen Fragen. Um einen solchen Termin zu vereinbaren, melde dich gerne bei uns.

Was ist der Unterschied zwischen: Pflegegeld, Entlastungsleistungen, Pflegesachleistung und Kombinationsleistungen?

Pflegegeld erhältst du, sobald durch eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MD) ein Pflegegrad festgestellt wurde. Je nach Einteilung kann dieses Budget unterschiedlich ausfallen: PG 1: 125€, PG 2: 332€, PG 3: 573€, PG 4: 765€, PG 5: 947€. Dieser wird monatlich durch die Pflegekassen auf dein Konto überwiesen. (Achtung: je nach Alltagssituation und Vereinbarung gibt es andere Variationen z.B. aufgrund einer Vollmacht, gesetzliche Betreuung oder die Unfähigkeit über Vermögen zu verfügen)

Entlastungsleistungen: Stehen mit einem Betrag von 125€ bereits ab Pflegegrad 1 zu. Dieses Budget kann für hauswirtschaftliche und betreuende Leistungen genutzt werden. (Dieses Budget wird nicht ausbezahlt, sondern dann verrechnet, sobald es genutzt wird)

Pflegesachleistungen: Man spricht von Pflegesachleistungen, sobald ein Pflegebedürftiger zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Dies umfasst dann beispielsweise die körperliche, hauswirtschaftliche oder betreuende Pflege. Durch diese Pflegesachleistungen können die entstanden Kosten, die durch den Pflegedienst entstehen, abgedeckt werden. Dies könnte der Fall sein, falls du zuhause keine Person hast, die dich dabei unterstützen kann. Das bedeutet also, dass bei PG 2: 761€, PG 3: 1432€, PG 4: 1778€ und bei PG 5: 2200€ als Budget zu Verfügung steht. Dieses Budget kann durch den Pflegedienst in Anspruch genommen werden um die entstandenen Kosten zu decken.

Kombinationsleistungen: Je nach Bedarf und Umfang den du persönlich benötigst, ist es durch das Pflegestärkungsgesetz möglich eine Kombination von o.g. Geldleistungen zu beanspruchen. Hier ein Beispiel zum Verständnis: Du hast einen Pflegegrad 3 und somit einen Anspruch auf 573€ Pflegegeld. Holst du dir nun einen ambulanten Pflegedienst zur Unterstützung kann das Budget von 1289€ für pflegerische, betreuende und hauswirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden. Solltest du aber nur 70% Unterstützung benötigen, können die verbleibenden 30% der Pflegeleistungen aus dem Pflegegeld genommen werden und direkt an dich ausbezahlt werden. Also: Werden die für den jeweiligen Pflegegrad zur Verfügung stehenden Mittel durch einen ambulanten Pflegedienst nicht ausgeschöpft, erhält der Pflegebedürftige über die Sachleistungen hinaus noch ein anteiliges Pflegegeld.

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